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Mittlere Oder

(DE 3754-303)

Kleingewässer

Das FFH-Gebiet Mittlere Oder erstreckt sich in der Ziltendorfer Niederung am östlichen Rand des Brandenburgischen Heide- und Seegebietes zwischen den Städten Eisenhüttenstadt im Süden und Frankfurt (Oder) im Norden. Es umfasst innerhalb des Odertales die linke Hälfte des Oderstromes, das Deichvorland sowie meist schmale Teile des Deichhinterlandes. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 1388 ha.


Der Oderstrom ist zwar durchgehend durch Buhnen in seinem Bett festgelegt, ansonsten aber nicht verbaut und weitgehend naturnah. Die Wasserstände unterliegen den natürlichen Schwankungen, sodass das Deichvorland zeitweilig überflutet ist. Zum Teil liegen aber auch die sandigen Ufer trocken und es können sich Pionierfluren entwickeln. Der Strom beherbergt noch eine Reihe von Tierarten des Anhanges II der FFH-Richtlinie.


Das bis zu 700 m breite Deichvorland wird überwiegend als Weidefläche, zurzeit ausschließlich für Schafe, genutzt. Örtlich sind mehr oder weniger dichte und ausgedehnte naturnahe Weich- und Hartholzauwaldreste vorhanden, die von Hochflutrinnen und Altwasserlöchern des Oderstromes durchsetzt sind.
Ein Hochwasserschutzdeich trennt das Deichvorland durchgehend von den ehemaligen Überflutungsflächen der Ziltendorfer Niederung, die überwiegend landwirtschaftlich meist ackerbaulich genutzt wird.

Mittlere Oder


Unmittelbar hinter dem Deich befinden sich jedoch örtlich Feuchtbereiche (alte Abgrabungslöcher, ehemalige Hochflutrinnen oder Altwasserlöcher), die für intensive landwirtschaftliche Nutzung nicht geeignet sind und zusammen mit Entwässerungsgräben wertvolle Sekundärlebensräume, u.a. für Schlammpeitzger, Rotbauchunke, Kamm-Molch, Europäische Sumpfschildkröte und Elbebiber darstellen. Teilweise sind diese Feuchtlebensräume von Erlenbruchwald, feuchtem Birken-Stieleichenwald, Stieleichen-Ulmenwald oder verschiedenen Forstkulturen (u.a. Fichten, Hybridpappeln) umgeben.


Auf etwas höher gelegenen alten Schwemmsandflächen im Deichhinterland sind auch Kiefern und Stieleichen angebaut worden. Die Feuchtlebensräume und die Forstflächen hinter dem Deich sind ebenso Bestandteile des FFH-Gebietes wie die Grünlandflächen, die sich in einem überwiegend schmalen Streifen landseitig anschließen. Örtlich sind hier noch Reste der Brenndolden-Auenwiesen ausgeprägt.
Im Nordwesten ist auch der "Brieskower See" Bestandteil des FFH-Gebietes, bei dem es sich um eine seenartige Aufweitung der Mündung des "Schlaube"-flüsschens und des Brieskower Kanals in die Oder handelt.


Das Gebiet ist Lebensraum folgender Arten nach Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie: Schwarzstorch, Weißstorch, Singschwan, Zwergsäger, Wespenbussard, Schwarzmilan, Rotmilan, Seeadler, Rohrweihe, Kornweihe, Fischadler, Kranich, Kampfläufer, Bruchwasserläufer, Flussseeschwalbe, Trauerseeschwalbe, Eisvogel, Schwarzspecht, Mittelspecht, Zwergschnäpper, Sperbergrasmücke, Neuntöter und Ortolan.


Der Schutzzweck besteht in der Erhaltung oder Entwicklung der natürlichen Lebensräume des Anhanges I und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH-Richtlinie.


Zu erreichen ist dieses Gebiet von der B 112 zwischen Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt an vielen Stellen in Richtung Osten.

Gebietssteckbrief [74 KB]

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