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Oderinsel Kietz

(DE 3453-301)

Das FFH-Gebiet Oderinsel Kietz liegt im Odertal, unmittelbar östlich der Gemeinde Küstrin-Kietz. Es umfasst Teile der Insel Kietz, die linke Hälfte des Oderstromes, den Umflutkanal auf der Westseite der Insel und das Deichvorland. Die Fläche dieses Gebietes beträgt 175 ha.


Die etwa 2,5 km lange und bis etwa 1 km breite Insel liegt, abgesehen von den bebauten Teilen im mittleren und nördlichen Abschnitt, voll im Überflutungsregime des Oderstromes und erfüllt damit die Grundvoraussetzung naturnaher ökologischer Verhältnisse einer Stromaue. Trotz der erheblichen Nutzung der bebauten Teile, die nach dem 2. Weltkrieg bis zum Jahr 1992 ausschließlich durch das sowjetische Militär erfolgte, blieben große Teile vor schwerwiegenden Eingriffen verschont und gehören heute zu den besonders bedeutsamen Abschnitten für den Naturschutz im brandenburgischen Odertal.


Hervorzuheben sind vor allem das großflächig erhaltene natürliche Relief der Insel mit teilweise noch vorhandener Dynamik von Bodenabtrag und Bodenanladung. Darüber hinaus sind erheblich große Reste von Weichholzauwald, in dem die autochthone Schwarzpappel zahlreich vertreten ist, sowie Reste von Hartholzauwald zu verzeichnen. Die Nutzung erfolgt gegenwärtig vor allem als Rinderweide.
Der Oderstrom ist zwar durchgehend durch Buhnen in seinem Bett festgelegt, ansonsten aber nicht verbaut und weitgehend naturnah. Auch der Umflutkanal hat überwiegend naturnahe unverbaute Ufer. Die Wasserstände unterliegen weitestgehend den natürlichen Schwankungen. Oderstrom und Umflutkanal beherbergen eine Reihe von Tierarten des Anhanges II der FFH-Richtlinie.


Das bis zu etwa 200 m breite Deichvorland wird teilweise als Grünland genutzt. Örtlich sind mehr oder weniger dichte und ausgedehnte Auengehölze vorhanden, die von Hochflutrinnen und Altwasserlöchern des Oderstromes durchsetzt sind. In diesem Teil des Gebietes besitzt die Rotbauchunke einen wesentlichen Verbreitungsschwerpunkt innerhalb des Odertales.


Das Gebiet ist Lebensraum folgender Arten nach Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie: Schwarzstorch, Weißstorch, Rotmilan, Seeadler, Rohrweihe, Flussseeschwalbe, Trauerseeschwalbe, Eisvogel und Neuntöter.


Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Lebensräume des Anhanges I und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH-Richtlinie. Insbesondere gilt dies für die Erhaltung und Wiederherstellung von Teilen einer naturnahen Oderinsel einschließlich des sie umgebenden Oderstromes, des Umflutkanals und des Deichvorlandes als Standorte der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie.


Zu erreichen ist die Oderinsel Kietz von der B1 zwischen Küstrin-Kietz und dem Grenzübergang nach Küstrin (Polen).

Gebietssteckbrief [70 KB]

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